Direkt zum Inhalt springen

Vorübergehende Verkehrsanordnung: Öffentlicher Parkplatz Sellenbüren, Kat. Nr. 1384

Dauer der Verkehrsanordnung
Dienstag, 16. Juli 2024, 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Verkehrsanordnung
Sämtliche Parkplätze des öffentlichen Parkplatzes Sellenbüren, Kat. Nr. 1384, sind am Dienstag, 16. Juli 2024 von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr temporär aufgehoben.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Verfügende Stelle
Gemeinde Stallikon
Tiefbauamt/Sicherheitsabteilung
Reppischtalstrasse 53
8143 Stallikon

Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Statthalteramt Bezirk Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Begründung: Der Termin für den Abbruch des Krans wurde auf Dienstag, 16. Juli 2024 festgelegt, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäss den geltenden Vorschriften und zeitlichen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden können. Der Kranabbau kann nur zeitlich befristet und ortsabhängig über diese Position erfolgen. Die Verfügung mit dem Signalisationsplan liegen während der Rekursfrist zu den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelfrist
30 Tage / Frist: 12.08.2024

12. Juli 2024
Gemeinde Stallikon
Tiefbauamt/Sicherheitsabteilung